Die Satzung der Bergbeißer
Punkt 1: Bergbeißer-Anwärter wird man auf Antrag. Er kann mündlich oder schriftlich bei einem Vorstandsmitglied abgegeben werden.
Punkt 2: Die Vollmitgliedschaft erhält, wer :
ein Bergbeißer-Trikot besitzt
1000 km in der „Ewigen Bergbeißerliste" erreicht hat.
In der Regel sollen die 1000 km in drei Jahren erreicht werden. Bereits gefahrene
Kilometer bei den Bergbeißern werden angerechnet.
Satzungsergänzung vom 02.12.2000
Satzungspunkt 2c ist einzufügen : Weibliche Bergbeißer-Anwärter erhalten die Vollmitgliedschaft bereits , wenn sie 500 km in der „Ewigen Berg-Beißerliste erreicht haben.
(auf Antrag von GG; 12 anwesende Vollmitglieder: 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung )
Punkt 3: Das Vollmitglied verpflichtet sich zu mindestens einer Fahrt pro Jahr.
Punkt 4: Der Vorstand wird durch die drei Bergbeißer gebildet, welche die „Ewige Bergbeißerliste" anführen.
Punkt 5: Der Chairman wird alle drei Jahre von der Hauptversammlung in freier und geheimer Wahl von den Vollmitgliedern gewählt. Er führt in diesem Zeitraum das Bergbeißeralbum, die Bergbeißerliste, organisiert das Tourenprogramm und lädt alle Mitglieder zur jährlich stattfindenden Hauptversammlung.
Punkt 6: Wer drei Jahre an keiner Bergbeißerfahrt teilgenommen hat, verliert seine Wertung, sowie alle BB-Kilometer und wird aus der „Ewigen Bergbeißerliste" gestrichen.
Punkt 7: Über die Ernennung zum „Ehren-Bergbeißer" wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten.
Diese Satzung wurde am 27.11.1999 von der ersten Bergbeißer-Hauptversammlung beraten und einstimmig beschlossen.
Änderungen und Zusätze können nur auf der Hauptversammlung beantragt und zur Abstimmung gebracht werden. Dazu ist die absolute Mehrheit der Vollmitglieder notwendig.